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Vorsorgeuntersuchungen

Check up

Der Gesundheits-Check-up 35+ ist eine Vorsorgeuntersuchung, die in Deutschland seit 1989 den über 35jährigen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten wird. Anspruch auf diese Untersuchung haben somit gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Geburtstag. Alle 3 Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Die Vorsorge beinhaltet eine körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung (auf Blut-, Protein- und Glucoseausscheidung) sowie die Bestimmung der Blutfettwerte (Gesamt-Cholesterin mit Aufteilung in HDL- und LDL-Cholesterin, Triglyceride) und dem Blutzuckerwert.

Der Gesundheits-Check-up 35+ ist eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Privatversicherten übernimmt die private Krankenkasse (PKV) die Kosten der Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Das Institut Langenfeld bietet Ihnen zusätzlich optimierte Vorsorgeprogramme an. Optimierte Vorsorgeuntersuchungen werden privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Gerne informieren wir Sie darüber, wann welche weiteren Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge sinnvoll sind. Sprechen Sie uns bitte an.

Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader

Ab 65 Jahren haben Männer einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen (Aufweitungen) der Bauchschlagader aufgrund des erhöhten Risikos.

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Durch Früherkennungsuntersuchungen können vorhandene Krankheiten frühestmöglich erkannt werden. Wenn Risikofaktoren vermieden und Früherkennungsuntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden, ließe sich die Hälfte aller Krebserkrankungen verhindern bzw. durch frühzeitige Erkennung dauerhaft heilen. Die Früherkennungsuntersuchungen von Krebsarten sind in Richtlinien zusammengefasst, den sog. Krebsfrüherkennungs-Richtlinien. Die Durchführung der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist für Sie kostenlos.

    Folgende Untersuchungen sollten Männer im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung wahrnehmen:
  1. Äußere Geschlechtsorgane und Prostata ab dem 45. Lebenjahr jährlich
  2. Hautkrebs-Screening je nach Krankenkasse ab dem 18. oder ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre
  3. Dickdarm ab dem 50. Lebensjahr Okkultbluttest (immunologischer Fäkaler OkkultBlutTest, Abk. iFOBT) jährlich, ab dem 55. Lebensjahr Okkultblutttest alle 2 Jahre oder alternativ eine Darmspiegelung ab dem 50. Lebensjahr mit Wiederholung frühestens nach 10 Jahren
    Folgende Untersuchungen sollten Frauen im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung wahrnehmen:
  1. Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom-Screening) ab dem 20. Lebensjahr jährlich
  2. Brustkrebs ab 30. Lebensjahr jährlich (Tastuntersuchung), von 50 bis 69 Jahren Mammographie-Screening
  3. desweiteren:
    Hautkrebs-Screening und Untersuchungen auf Dickdarmtumore wie bei den Männern, allerdings Vorsorge-Koloskopie erst ab dem 55. Lebensjahr möglich

Bei Patienten mit erblichem Brustkrebs oder erblichem Darmkrebs übernimmt die Krankenkasse bereits frühere und deutlich engmaschigere Früherkennungsuntersuchungen.

In unserer Gemeinschaftspraxis sind gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der äußeren Geschlechtsorgane und der Prostata für Männer, auf Hautkrebs und Okkultblutteste auf Darmkrebs unabhängig vom Geschlecht möglich.

Dieses sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf Wunsch sind optimierte Vorsorgeuntersuchungen möglich, die wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen. Privatversicherte haben das gleiche Anrecht auf entsprechende Untersuchungen. Bei ihnen übernimmt die private Krankenkasse (PKV) je nach Tarif die Kosten der Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Hautkrebs-Screening

Bei steigender Hautkrebsrate ist es seit dem 01.07.2008 möglich, ein von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahltes Hautkrebs-Screening von besonders geschulten Ärzten durchführen zu lassen.

Damit können sich alle Personen mit Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre auf Hauttumore untersuchen lassen. Von einigen Krankenkassen wird das Hautkrebs-Screening als Leistung bereits ab dem 18. Lebensjahr übernommen.

Das Verfahren ist verhältnismäßig einfach: Die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt den Blick mit dem Auge auf die Haut (Inspektion der Haut). Wir nehmen bei suspektem Befund die Haut jedoch zusätzlich unter die Lupe ! Vom Scheitel bis zur Sohle wird dann nach auffälligen Muttermalen gesucht.

Der „schwarze Hautkrebs” (das maligne Melanom) stellt in diesem Zusammenhang einen Sonderfall dar: Es macht lediglich 5% der neuen Hautkrebsfälle aus, ist aber für 75% der Sterblichkeit aufgrund von Hautkrebs verantwortlich.

Das Hautkrebs-Screening ist eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) alle 2 Jahre, kassenabhängig zum Teil ab dem 18. Lebensjahr. Bei Privatversicherten berechnen wir die Kosten der Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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