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Verweise
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Zunächst an dieser Stelle eine kurze Begriffserläuterung:
Patientenverfügung:
"Wer selber über medizinische Maßnahmen entscheiden möchte, wenn er selber nicht mehr seinen Willen kund tun kann, muß sich vorher dazu schriftlich Gedanken machen in einer Patientenverfügung."Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten:
"Wer vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, gesundheitliche Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, hat im besten Falle im Vorfeld eine Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erstellt. Eine Bestellung einer Betreuungsperson durch das Gericht erübrigt sich damit."Es kann durchaus sinnvoll sein, die Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten von einer Generalvollmacht für alle anderen Angelegenheiten zu trennen, da dies die Möglichkeit bietet, unterschiedlichen Personen Vollmacht zu erteilen, um gegebenenfalls mögliche Interessenswidersprüche zu vermeiden.
Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht:
"Wenn man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen will, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt, benötigt man gem. §1896 Abs. 2 S. 2 BGB eine sog. Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht."Betreuungsverfügung:
"Jeder kann schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Man benötigt dann eine Betreuungsverfügung."Die Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) stellt einen all-in-one Leitfaden für die persönliche Vorsorge zur Verfügung. Der kostenfreie Ratgeber enthält Mustervordrucke zur Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und zur sogenannten Generalvollmacht.
Leitfaden Patientenvorsorge
- Alternativ stellt auch das Bundesministerium für Justiz und Gesundheit (www.bmj.de) entsprechende einzelne Mustervordrucke zur Verfügung:
- Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung
- Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung
- Formular Vorsorgevollmacht
- Formular Betreuungsverfügung
- Formular Konto- und Depotvollmacht
Selbsthilfegruppen
Um den nötigen Informationsfluss zwischen Selbsthilfegruppen und Ärzten leichter zu gestalten, haben die ärztlichen Körperschaften Kooperationsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte eingerichtet.
Die Kooperationsstelle der Ärztekammer Nordrhein wurde 1988 gegründet. Sie gilt als Kommunikations- und Vermittlungsinstanz für Betroffene, Angehörige, Ratsuchende und Ärzte. Hier können Auskünfte über Adressen von ärztlichen Anlaufstellen, bestehenden Arbeitskreisen, Selbsthilfegruppen oder anderen medizinischen sowie sozialen Einrichtungen im gesamten Kammerbereich Nordrhein erfragt werden.
Es gibt hier auch eine Selbsthilfegruppen-Datenbank.
Kontakte um das Hospiz
- Hospizbewegung Langenfeld St. Martin e.V. (Sterbebegleitung)
- Hospize um Langenfeld (Auswahl von Hospizen im Langenfelder Raum)
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