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Lichttherapie
Licht steuert die Hormonbildung im menschlichen Körper. Bei Lichtmangel kommt es zu einer Verschiebung zugunsten des „Schlafhormons” Melatonin. Durch Sonnenlicht wird die Ausschüttung des „Glückshormons” Serotonin verstärkt, so dass die menschliche Stimmung steigt.
Es ist seit langem bekannt, dass Licht als Zeitgeber wirkt im Hinblick auf die Synchronisation der realen Uhrzeit mit der „inneren Uhr” des Körpers.
In Europa haben wir es mit langen und trüben Herbst- und Wintermonaten zu tun. Die Zimmer- und Arbeitsbeleuchtung weist nur eine Lichtstärke von 300 bis 500 Lux auf. Diese Lichtintensität ist viel zu gering, um eine ausreichende Ausschüttung des „Glückshormons” Serotonin zu bewirken. Die dunklen Tage schlagen daher vielen Zeitgenossen auf das Gemüt. Aus einer Befindlichkeitsstörung kann sich eine saisonalabhängige Depression (SAD) entwickeln, die im Volksmund auch als „Winterdepression” bezeichnet wird.
Die Flucht in südliche Länder mit der entsprechenden Sonneneinstrahlung ist aber nicht für jeden jederzeit und finanziell möglich.
Als Überbleibsel des Winterschlafes (Energiesparmodus) ist die SAD in der heutigen Zeit nicht nur nutzlos, sondern auch noch nachteilig. Trotz erhöhtem Schlafbedürfnis besteht weiterhin Müdigkeit. Heißhungerattacken auf Süßigkeiten entstehen, da „Süßes bekanntlich glücklich macht”, und damit einhergehend kommt es zu einer Gewichtszunahme (im Gegensatz zu anderen Depressionsformen).
Bei saisonal bedingter Befindlichkeitsstörung bzw. Depression kann eine Lichttherapie sinnvoll sein. Auch bei Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus infolge Arbeiten im Schichtbetrieb ist die Lichttherapie zur Resynchronisation eine sinnvolle Behandlungsmethode. Bei schweren Formen sollte eine zusätzliche Unterstützung durch Psychotherapie und bzw. oder Antidepressiva erwogen werden.
Bei der Lichttherapie wird der ultraviolette Anteil des Lichtes herausgefiltert, um negative Effekte der Hautalterung (UVA) und die Entstehung von Hauttumoren (UVB) zu vermeiden.
Die Lichttherapie erfolgt in unserer Gemeinschaftspraxis mit 10.000 Lux in einem Abstand von 60-80 cm über eine halbe Stunde. Sinnvoll ist zunächst ein Behandlungsdurchgang von mindestens 10 Lichttherapie-Sitzungen.
Artikel "Lichttherapie"
aus SCHLAF 01/2013
(2.605KB)
Diese Leistung ist ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Bei Privatversicherten übernimmt die private Krankenkasse (PKV) die Kosten je nach bestehendem Tarif.
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
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